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Scheidung und Immobilien: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?


Eine Scheidung ist für die Betroffenen eine Zäsur im Leben. Der gemeinsame Lebensweg ist zu Ende und beide Partner stehen vor einem Neuanfang. Doch bevor eine Neuorientierung im Leben möglich wird, stehen noch viele Entscheidungen an. Zu den wichtigsten gehört die Frage: Was passiert nach der Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?

Wer darf das Haus nach der Scheidung behalten?


Sofern niemand das Haus mit in die Ehe gebracht hat, gehört die Immobilie beiden Partnern. In den meisten Fällen stehen auch beide Eheleute im Grundbuch. Während sich Geld auf dem Konto leicht teilen lässt, kann eine Immobilie nicht einfach in zwei Hälften gesplittet werden. Die Partner müssen sich also einigen, was mit dem Haus geschehen soll und wer es vielleicht weiter bewohnen möchte. Im Idealfall findet eine außergerichtliche Einigung statt, um unnötige Rechtskosten zu vermeiden. Andernfalls entscheidet der Richterspruch über das weitere Vorgehen.

Wenn ein Partner das Haus nach der Scheidung für sich beanspruchen möchte, muss er den anderen auszahlen. Das kann entweder als Einmalzahlung in einer Summe oder auf Raten geschehen. Eine Überschreibung der Immobilie erfolgt erst dann, wenn der Ex-Partner komplett ausbezahlt wurde. Als Grundlage für die Berechnung dient eine Immobilienbewertung in Stuttgart, die von einem erfahrenen Immobilienmakler angefertigt wird.

Übertragung des Hauses auf gemeinsame Kinder


Wenn keiner der Partner im Haus wohnen bleiben möchte, die Immobilie aber trotzdem in Familienhand bleiben soll, dann kann sie auch an gemeinsame Kinder vererbt werden. Eine Schenkung kann allerdings nur mit der Zustimmung beider Elternteile erfolgen. Bedenken Sie, dass mit der Übertragung einer Immobilie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden sind. Dazu gehören die Grundsteuer, die Unterhaltungskosten für das Haus und auch die Sicherungspflichten.

Das Haus verkaufen bei einer Scheidung


An einer Immobilie hängen nicht nur finanzielle Werte, sondern auch viele Emotionen und Erinnerungen. Um den Kopf und das Herz freizubekommen für einen Neuanfang, entscheiden sich viele Immobilienbesitzer für den Verkauf des gemeinsamen Hauses. Manchmal bleibt auch keine andere Wahl, wenn nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den anderen Partner auszuzahlen.

Wenn Sie sich im Rahmen einer Scheidung für den Hausverkauf entscheiden, dann sollten Sie im ersten Schritt gemeinsam mit einem Makler einen angemessenen Verkaufspreis definieren. Wichtig ist es jetzt, nicht überstürzt zu handeln und die Immobilie schnellstmöglich loszuwerden. Ohne systematische Vorgehensweise und erfahrene Immobilienexperten an ihrer Seite drohen ansonsten schwere Verluste. Wird der Preis zu hoch angesetzt, werden potenzielle Käufer verschreckt und es ist auch nicht in Ihrem Sinne, das Haus unter Wert zu verkaufen. Ein Makler kann das Bestmögliche aus dem Immobilienverkauf herausholen. Der Erlös wird dann unter den Partnern aufgeteilt.